1. Erstberatung
Die Kosten einer Erstberatung belaufen sich unabhängig von Umfang und Wert der Angelegenheit auf höchstens Euro 190,00 netto (§ 34 RVG). In einem Erstgespräch verschaffen wir uns einen Überblick zu Ihrer juristischen Fragestellung, geben eine Einschätzung ab und informieren Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten sowie über die Höhe der Kosten bei einer weiteren Rechtsverfolgung.
2. Honorare
• Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG):
Transparente Kosten sind selbstverständlich. Die Höhe der Anwaltsvergütung ist in Deutschland durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Verbindung mit dem Vergütungsverzeichnis geregelt. Bei dieser Abrechnungsmethode richten sich die Kosten nach dem Streitwert.
• Vereinbarung eines Stundenhonorars:
Alternativ zur Abrechnung nach dem RVG ist außergerichtlich auch die Vereinbarung eines Stundenhonorars von Euro 235,00 netto möglich. Somit wird die anwaltschaftliche Tätigkeit nach dem tatsächlichen Aufwand abgerechnet.
• Rechtsschutzversicherung:
Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung? Dann fragen wir für Sie bei der Versicherung kostenfrei an, ob für Ihren Fall Deckungsschutz besteht. Bei Zusage rechnen wir direkt mit Ihrer Versicherung ab. Lediglich die vereinbarte Selbstbeteiligung wird dann für Sie fällig.
Alle Formulare können online ausgefüllt, anschließend ausgedruckt und unterschrieben werden. Alternativ können die benötigten Formulare auch zuerst ausgedruckt, per Hand ausgefüllt und dann unterschrieben werden.
Wir sind Partneranwälte der Roland Rechtsschutzversicherung und Kooperationspartner der Allianz Rechtsschutzversicherung.
(Beide Logos offizielle Downloads von www.roland-rechtsschutz.de und www.allianz.com)
Wir arbeiten eng mit der Anwaltskanzlei Dr. Karg & Kollegen zusammen, welche insbesondere in insolvenzrechtlichen Angelegenheiten kompetente Ansprechpartner sind.
Wir wollen Gutes tun und sehen unser soziales Engagement nicht nur als einen wertvollen Beitrag in der Gesellschaft, sondern als Herzensangelegenheit.
Die Kanzlei PRAGER & Partner unterstützt aktiv folgendes soziales Projekt: Sportwagencharity e.V. Nürnberg
Der Verein hat sich zum Ziel gesetzt, Kindern und Jugendlichen, die es im Leben schwerer haben als andere, mit einer Taxifahrt im Sportwagen, ein Lächeln ins Gesicht zu zaubern. Darüber hinaus werden von „eingefahrenen“ Spendengeldern verschiedene gemeinnützige Einrichtungen unterstützt.
Rechtsanwalt Thomas Prager gehört dem Vorstand der Sportwagencharity e.V. Nürnberg an und ist Ansprechpartner für alle juristischen Fragen.